Am 28. August 2026 hat das Sekretariat der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Entwurfsliste der ESRS-Datenpunkte 2026 für die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards in der Europäischen Union veröffentlicht. Die Arbeitsmappe ordnet jedem Offenlegungs-Datenpunkt unter den überarbeiteten ESRS, den die Europäische Kommission im Juli 2026 per Delegierten Verordnung erlassen hat, einen Eintrag zu und bildet damit den operativen Bestand, den CSRD-Berichtspflichtige für ihre Geschäftsjahr-2026-Abschlüsse benötigen.

EFRAG stellt die Liste ausdrücklich als Sekretariatsmaterial vor, nicht als neues bindendes Recht. Dennoch ist sie die erste granulare Sicht darauf, wie die Vereinfachung im Zeichen des Omnibus die einzelnen Offenlegungsanforderungen umgeformt hat. Interessengruppen können methodische Mängel bis zum 23. Oktober 2026 über eine Online-Umfrage melden; EFRAG rechnet mit der Finalisierung der Liste bis Ende 2026.

Was ändert die Entwurfsliste 2026 konkret?

Die bindende Änderung erfolgte im Juli 2026, als die Kommission die überarbeiteten ESRS erlassen hat. Was EFRAG am 28. August 2026 veröffentlicht hat, ist das Begleitmaterial auf Datenpunktebene: eine Excel-Arbeitsmappe plus eine Erläuternde Notiz, die alle Datenpunktdefinitionen der überarbeiteten Standards zusammenstellt.

Das Sekretariat hat die Liste mit derselben Methodik erstellt wie die IG-3-Datenpunktliste 2024 und anschließend Anwenderfreundlichkeit ergänzt. Datenpunkte sind nach unterschiedlichen Datentypen gegliedert. Eine parallele Fassung enthält Absatzverweise auf die ursprünglichen, 2023 erlassenen ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), sodass Teams nachvollziehen können, wie sich jede Offenlegungsanforderung und jeder Datenpunkt durch die Vereinfachung verschoben hat.

Die Arbeitsmappe lässt sich direkt über die Medienseite von EFRAG zur Entwurfsliste der ESRS-Datenpunkte 2026 herunterladen. Parallel hat EFRAG einen Entwurf der XBRL-Taxonomie vorbereitet, der auf dieser Liste aufbaut und das digitale Tagging unterstützt; diese Taxonomie wird separat zur öffentlichen Konsultation freigegeben.

Wer muss auf diese Liste reagieren, und wie schnell?

Große EU-Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2026 nach den überarbeiteten ESRS vorbereiten, einschließlich der Wave-1-Berichtspflichtigen, die bereits im CSRD-Zyklus sind, sollten die Entwurfsliste ab sofort als Arbeitsbestand für Lückenanalysen, System-Mapping und Prüfungsscoping behandeln.

Auch Prüfungsdienstleister und Anbieter von ESG-Berichtssoftware sind unmittelbar betroffen: Tagging-Schemata, Kontrollmatrizen und Erfassungsvorlagen, die noch auf dem Datenpunktbestand von 2023/2024 basieren, werden abweichen, bis sie auf den Entwurf 2026 remappt sind. EFRAG verweist auf hunderte Marktanfragen nach einer aktualisierten Liste, was dem operativen Druck bei Gruppen mit länderübergreifenden Berichtsmotoren entspricht, etwa großen EU-Industriegruppen und Finanzgruppen, die nach CSRD berichten.

Die Liste selbst setzt keine neue gesetzliche Frist. Die praktische Frist, die heute zählt, ist der Abschluss der Umfrage zu methodischen Mängeln am 23. Oktober 2026. Danach wird EFRAG die Ressource bis Ende 2026 finalisieren, also genau dann, wenn die meisten Vorbereitungsprogramme für das Geschäftsjahr 2026 ihre Datenerfassung bereits gesperrt haben.

MeilensteinDatumBedeutung für Compliance-Teams
Kommission erlässt überarbeitete ESRSJuli 2026Bindende Standards für die CSRD-Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2026
EFRAG-Entwurfsliste der Datenpunkte + Erläuternde Notiz28. August 2026Operativer Bestand für Lückenanalysen und System-Remaps verfügbar
Umfrage zu methodischen Mängeln endet23. Oktober 2026Letzte Gelegenheit, Methodendefekte vor der Finalisierung zu melden
Finalisierung der Liste erwartetEnde 2026Stabile Referenz für Jahresendabschlüsse und XBRL-Abstimmung
Konsultation zur XBRL-Taxonomie (Entwurf)Folgt separatDigitale Tagging-Schemata richten sich nach der Datenpunktliste

Was sollten Berichts- und Prüfungsteams vor dem 23. Oktober 2026 tun?

Laden Sie die Excel-Arbeitsmappe in Ihren bestehenden Offenlegungsbestand und führen Sie einen zeilenweisen Abgleich mit dem IG-3-/2023-ESRS-Datenpunktbestand durch. Markieren Sie jeden Datenpunkt, der unter den überarbeiteten ESRS gestrichen, zusammengeführt, neu typisiert oder neu eingeführt wurde, und spielen Sie diese Deltas in die Karten der Datenverantwortlichen und die Konfiguration der ESG-Plattform, bevor der nächste Erfassungszyklus beginnt.

Nutzen Sie die Fassung mit Absatzverweisen, um Themenverantwortliche zu briefen: Sie benötigen den überarbeiteten Offenlegungstext, nicht nur die Datenpunkt-ID. Geben Sie dieselbe Delta-Datei an den Prüfungsdienstleister, damit der Plan für eine begrenzte Prüfung und das Stichprobendesign der Struktur der überarbeiteten ESRS folgen und nicht dem Vor-Omnibus-Bestand.

Wenn die Methodik, mit der die Liste erstellt wurde, zu einer wesentlichen Abweichung zwischen Ihren Systemen beziehungsweise Ihren Prüfern bei der Auslegung einer Offenlegungsanforderung führt, melden Sie dies vor dem 23. Oktober 2026 über die Umfrage zu methodischen Mängeln von EFRAG. Kontinuierliches, jurisdiktionsbezogenes Regulatory Monitoring ist der Weg, wie Teams Sekretariatsveröffentlichungen wie diese am Tag der Publikation erfassen, anstatt erst, wenn die Erfassungsvorlagen bereits eingefroren sind.

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Die nächsten Schritte sind konkret: Klären Sie, ob Ihr Geschäftsjahr-2026-Abschluss unter die im Juli 2026 erlassenen überarbeiteten ESRS fällt, gleichen Sie Ihren Datenpunktbestand mit der Arbeitsmappe vom 28. August ab, briefen Sie die Verantwortlichen aus Nachhaltigkeit, Finanzwesen und Prüfung zum Stichtag der Umfrage am 23. Oktober und verfolgen Sie die separate Konsultation zur XBRL-Taxonomie (Entwurf). Obsidian hält die CSRD- und ESRS-Revisionsspur sichtbar, während EFRAG und die Kommission die nächsten Artefakte veröffentlichen.