Am 12. August 2026 hat das Bundesministerium für Umwelt (BMUV) bestätigt, dass die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gemeinsam wirksam werden. In der Pressemitteilung Nr. 097/26 beschreibt das BMUV die deutschen Pflichten für Hersteller, duale Systeme und sonstige Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung: Zulassung bei der ZSVR für alle EPR-Akteure, Berichtspflicht zu Vermeidungsmaßnahmen, höhere Recyclingquoten der dualen Systeme ab 2028 sowie Konformitätserklärungen für Verpackungen.

Das VerpackDG löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) als nationales Begleitgesetz zur unmittelbar geltenden PPWR ab. Der EU-Text steht auf EUR-Lex. Für private Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben die Veränderungen kaum spürbar; die operative Last liegt bei der Wirtschaft.

Was gilt in Deutschland seit dem 12. August 2026?

Zwei Instrumente greifen zusammen. Die PPWR liefert die unionsweiten Vorgaben zu Design, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Das VerpackDG ist das deutsche Begleitgesetz, das bewährte nationale Systeme (duale Systeme, gelber Sack bzw. gelbe Tonne, Register der ZSVR) beibehält und Zulassung, Finanzierung sowie Quoten an die PPWR anpasst. Das BMUV stellt das Paket als einheitlichen europäischen Rechtsrahmen dar, der die Recyclingambition erhöht, ohne die deutsche EPR-Infrastruktur neu aufzubauen.

Die Gesetzesseite zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40 ist der nationale Rechtsbegleiter der Pressemitteilung. Compliance-Teams sollten den 12. August 2026 als Start der deutschen Verfahrenspflichten unter dem VerpackDG behandeln, nicht nur als EU-Kalenderhinweis.

Wer braucht eine Zulassung bei der ZSVR, und zu welchen Bedingungen?

Jede Organisation, die die erweiterte Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller wahrnimmt, und jeder Hersteller, der keiner solchen Organisation angehört, muss eine Zulassung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) einholen.

Bislang kannte das deutsche Verpackungsrecht formelle Zulassungsverfahren vor allem für duale Systeme der haushaltsnahen Sammlung. Die PPWR verlangt, dass die Mitgliedstaaten alle Organisationen mit EPR für mehrere Hersteller zulassen; nicht angeschlossene Hersteller beantragen eine individuelle Zulassung. Das VerpackDG führt dieses Verfahren über die ZSVR in einem möglichst automatisierten, bürokratiearmen Weg. Die neu erfassten Akteure müssen die ZSVR mitfinanzieren: bisher trugen nur duale Systeme und Betreiber von Branchenlösungen die Kosten. Ordnen Sie jedes deutsche Verpackungs-EPR-Vehikel (Systembeteiligung, Branchenlösung oder Eigenentsorgung) sofort den neuen Zulassungs- und Finanzierungspflichten zu.

Welche Recyclingquoten und Konformitätspflichten greifen als Nächstes?

Duale Systeme stehen ab 2028 vor höheren Materialquoten, mit einem weiteren Anstieg ab 2030. Verpackungserzeuger müssen Konformitätserklärungen bereithalten, die Behörden auf Verlangen verlangen können.

Pflicht Ab Änderung
Recyclingquoten Aluminium und Eisenmetalle (duale Systeme) 2028 Jeweils plus 5 Prozentpunkte auf 95 %
Kunststoffverpackungen (duale Systeme) 2028 Verwertungsquote wird durch eine Recyclingquote von 75 % ersetzt; 70 % müssen werkstofflich recycelt werden (5 Punkte über dem bisherigen werkstofflichen Anteil)
Weitere Quotenerhöhungen 2030 Recyclingquoten steigen erneut
Konformitätserklärung (Verpackungserzeuger) Sofort (auf Verlangen) Beschreibung von Beschaffenheit und Inhaltsstoffen; Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit folgen 2030
Vermeidungsmaßnahmen und Bericht Sofort (auf Verlangen) Hersteller, duale Systeme und sonstige EPR-Organisationen müssen Vermeidungsmaßnahmen ergreifen oder fördern und einen Bericht für die Vollzugsbehörden bereithalten

Das VerpackDG setzt die PPWR-Vorgabe zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen über die Eigenverantwortung der Wirtschaft um: Akteure dürfen betriebsinterne oder externe Maßnahmen wählen, müssen aber dokumentieren, was sie getan haben. Der Wechsel von Verwertung zu Recycling bei Kunststoffen soll die Verbrennung von Verpackungskunststoffen weiter senken; Verträge und Sortierinvestitionen der dualen Systeme müssen die Zahlen für 2028 jetzt abbilden.

Was sollten deutsche Verpackungs-Compliance-Teams diese Woche tun?

Klären Sie, ob Ihr Unternehmen duales System, Multi-Hersteller-EPR-Organisation, Branchenlösungsbetreiber oder selbst erfüllender Hersteller ist, und eröffnen oder aktualisieren Sie den passenden Zulassungsvorgang bei der ZSVR. Weisen Sie Verpackungslieferanten an, Konformitätserklärungen zu Beschaffenheit und Inhaltsstoffen für behördliche Anfragen bereitzuhalten. Stimmen Sie die Quotenszenarien 2028 mit Ihren dualen Systempartnern für Aluminium, Eisenmetalle und Kunststoffe ab, einschließlich der 70-%-Untergrenze für werkstoffliches Kunststoffrecycling. Kontinuierliches Monitoring je Jurisdiktion zeigt BMUV- und ZSVR-Updates in dem Moment, in dem sie erscheinen, und das zählt, solange Zulassungspraxis und Finanzierung sich einspielen.

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Nächste Schritte: prüfen Sie, welche deutschen Verpackungsströme Sie in Verkehr bringen, kontrollieren Sie den ZSVR-Status jedes genutzten EPR-Vehikels, fixieren Sie die Quotenannahmen 2028 mit den dualen Systempartnern und briefen Sie Legal, Einkauf und Packaging Design zu den Inhalten der Konformitätserklärung heute versus 2030. Obsidian hält die deutsche VerpackDG-Spur neben dem EU-PPWR-Zeitplan sichtbar, während die Praxis sich verfestigt.