Am 7. Oktober 2026 hat der Bundesrat eine Mitteilung veröffentlicht, wonach das zuständige UNO-Sanktionskomitee (der 1518-Ausschuss) die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen unter der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206) geändert und die Schweizer Sanktionsdatenbank SESAM entsprechend angepasst hat. Die Änderung führte zur Streichung von LOGARCHEO S.A. (UNO-Referenz IQe.200), einem Unternehmen, das seit dem 26. April 2004 mit Sitz an der Adresse Chemin du Carmel, 1661 Le Paquier-Montbarry, Schweiz, gelistet war, nachdem der 1518-Ausschuss es am 5. Oktober 2026 von der Liste gestrichen hatte.
Schweizer Banken, Effektenhändler, Versicherer, Zahlungsinstitute und Treuhänder, die unter dem Irak-Vermögenssperre-Regime Gegenparteien prüfen oder Vermögenswerte verwahren, müssen LOGARCHEO S.A. sofort aus ihren Sanktionsfiltern entfernen und sämtliche Vermögenswerte freigeben, die ausschliesslich auf dieser Eintragung beruhten, andernfalls halten sie eine Sperre aufrecht, die die Verordnung nicht mehr verlangt, was SR 946.206 und das Embargogesetz (SR 946.231) verletzt.
Was hat das UNO-Sanktionskomitee geändert, und warum bindet es Schweizer Prüfer unmittelbar?
Der 1518-Ausschuss, das Organ des Sicherheitsrats, das die Irak-Sanktionsliste führt, hat LOGARCHEO S.A. am 5. Oktober 2026 aus der konsolidierten Liste gestrichen, belegt durch die UNO-Pressemitteilung SC/16468. Das Unternehmen war seit dem 26. April 2004 gelistet. Der Bundesrat veröffentlichte seine SESAM-Aktualisierung am 7. Oktober 2026.
Gestützt auf die Verordnung des Bundesrats vom 4. März 2016 über die automatische Übernahme der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen werden Änderungen dieser Listen in der Schweiz in dem Moment unmittelbar rechtsgültig, in dem SESAM aktualisiert wird. Es gibt keinen separaten schweizerischen Umsetzungsschritt: Sobald SESAM die Entscheidung des Ausschusses widerspiegelt, verleiht die Irak-Verordnung (SR 946.206) ihr innerstaatliche Geltung, und die von SECO verwaltete Vermögenssperre ist entsprechend anzuwenden oder aufzuheben.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 26. April 2004 | LOGARCHEO S.A. durch das UNO-Sanktionskomitee gelistet (IQe.200) |
| 4. März 2016 | Verordnung des Bundesrats über die automatische Übernahme der UNO-Sanktionslisten |
| 5. Oktober 2026 | 1518-Ausschuss streicht LOGARCHEO S.A. (SC/16468) |
| 7. Oktober 2026 | Bundesrat veröffentlicht SESAM-Aktualisierung |
Wer muss seine Irak-Sanktionsfilter aktualisieren?
Die Aktualisierung betrifft jeden Schweizer Finanzintermediär und Dienstleister, der unter dem Irak-Programm Gegenparteien prüft oder Vermögenswerte verwahrt: Banken und Effektenhändler, die die Gegenparteienprüfung gegen SR 946.206 vornehmen, Versicherer und Zahlungsinstitute, die die Irak-Vermögenssperre über SESAM anwenden, sowie Treuhänder und Unternehmensdienstleister, die LOGARCHEO S.A. oder andere Fahrzeuge des Irak-Programms verwalten könnten.
Da LOGARCHEO S.A. in Le Paquier-Montbarry in der Schweiz domiziliert ist, sind Treuhänder und Unternehmensagenten, die das Fahrzeug gegründet haben oder verwalten, unmittelbar betroffen, neben den Prüfteams jeder Institution, die jemals einen Treffer auf den Namen oder die UNO-Referenz IQe.200 erzeugt hat.
Was haben Compliance-Teams zu tun?
Die Massnahme ist sofort umzusetzen. Da die Übernahmeverordnung von 2016 die Streichung durch die UNO in der Schweiz in dem Moment rechtsgültig macht, in dem SESAM aktualisiert wird, gibt es keine zukünftige Frist, auf die sich planen liesse: Die Vermögenssperre gegen LOGARCHEO S.A. entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
- LOGARCHEO S.A. und die Referenz IQe.200 aus allen Irak-Sanktionsfiltern und Prüflisten entfernen, einschliesslich der über SESAM gespeisten Watchlists.
- Sämtliche Vermögenswerte oder Konten, die ausschliesslich auf der Eintragung von LOGARCHEO S.A. gesperrt wurden, ermitteln und freigeben, nachdem bestätigt wurde, dass kein anderes Sanktionsregime dieselben Vermögenswerte weiterhin erfasst.
- Gegenparteien, die zuvor auf den IQe.200-Treffer blockiert oder eskaliert wurden, neu prüfen, um zu klären, ob die Geschäftsbeziehung weitergeführt werden kann.
- Interne Versionsprotokolle der Sanktionslisten und Audit-Trails aktualisieren, um die Streichung durch die UNO vom 5. Oktober 2026 und die SESAM-Aktualisierung vom 7. Oktober 2026 zu dokumentieren.
- Verifizieren, dass automatisierte Screening-Engines und Anbieter-Feeds die SESAM-Aktualisierung übernommen haben und nicht nur die konsolidierte UNO-Liste.
Welches Risiko birgt eine veraltete SESAM-Datei?
Eine Prüfdatei, die hinter SESAM zurückbleibt, schlägt in beide Richtungen aus. Wer LOGARCHEO S.A. nach dem Wegfall der Verordnungsgrundlage weiter auf der Sperre hält, verstösst gegen SR 946.206 und das Embargogesetz (SR 946.231) und blockiert Vermögenswerte ohne Rechtsgrundlage. Wer die vollständige SESAM-Aktualisierung nicht übernimmt, läuft umgekehrt Gefahr, eine weiterhin gelistete Person ungesperrt zu lassen. In beiden Fällen erzeugt eine veraltete Datei rechtliche und aufsichtliche Risiken nach dem Embargogesetz.
Nächste Schritte: Bestätigen Sie, dass Ihre Screening-Engine die SESAM-Aktualisierung vom 7. Oktober 2026 übernommen hat, dokumentieren Sie die Streichung von LOGARCHEO S.A. im Sanktions-Audit-Trail, und informieren Sie Ihre Front-Office- und Treuhandteams, dass der IQe.200-Treffer keine Sperre mehr auslöst. Obsidian erfasst jede SESAM-Anpassung und jede Entscheidung des 1518-Ausschusses bei Veröffentlichung, damit Ihre Prüflisten nicht von der offiziellen Liste abweichen.


