Am 21. August 2026 hat die Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien (BAG/BAFU/SECO) ihre Übersicht der laufenden Revisionen aktualisiert und führt die Anpassung der Anhänge 2 und 3 der Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) mit Inkrafttreten am 1. Februar 2027. Dieses Datum ist der aktuelle offizielle Termin auf dem Live-Tracker der Behörde. Die dedizierte Seite zur Anpassung der Anhänge 2 und 3 trägt weiterhin den Text vom 28. Juli 2025 mit dem Datum 1. September 2025 und wurde nicht nachgezogen. Compliance-Teams müssen deshalb die Revisionsliste lesen, nicht allein die Anpassungsseite, um den operativen Termin zu bestimmen.
Inhaltlich bleibt die Anpassung unverändert: Anhang 2 ChemV übernimmt die harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen aus der 22. und 23. ATP der EU-CLP-Verordnung sowie die aktuellen OECD Test Guidelines und das UN Manual of Tests and Criteria; Anhang 3 nimmt sieben weitere Stoffe der SVHC-Kandidatenliste («besonders besorgniserregende Stoffe») auf und aktualisiert einen bestehenden Eintrag. Ziel bleibt laut Anpassungsseite, Handelshemmnisse gegenüber der EU zu vermeiden und ein hohes Schutzniveau in der Schweiz zu sichern.
Was ändert die Anpassung der Anhänge 2 und 3 ChemV konkret?
Anhang 2 ist die Schweizer Liste der harmonisierten Einstufungen. Die Änderung übernimmt die ATP-22- und ATP-23-Einstufungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), nimmt neue Stoffe und Stoffgruppen auf, ändert bestehende Einträge und zieht die aktuellen OECD- und UN-Prüfmethoden nach. Anhang 3 ist die Schweizer SVHC-Kandidatenliste: sieben weitere besonders besorgniserregende Stoffe kommen hinzu, ein Eintrag wird aktualisiert, in Anlehnung an die REACH-Kandidatenliste der EU. Die beiden erläuternden Berichte zu Anhang 2 und Anhang 3 (beide vom 9. September 2025) enthalten die Details.
Wer muss handeln, und bis wann?
Die Pflichten treffen Herstellerinnen, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Stoffe oder Gemische nach ChemV in der Schweiz in Verkehr bringen. Der operative Termin laut Revisionsübersicht der Anmeldestelle ist der 1. Februar 2027. Ab diesem Datum müssen betroffene Stoffe die aktualisierte harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in SDB und Verpackung tragen; die neu aufgenommenen Stoffe in Anhang 3 lösen die Melde- und Lieferkettenpflichten aus, die das Schweizer Recht aus REACH spiegelt. Die Chemiecluster Basel und Genf (beispielsweise Novartis, Roche, Syngenta, Clariant, Givaudan, DSM-Firmenich und BASF Schweiz) illustrieren die dichteste Exposition; die Pflicht gilt landesweit für jeden in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoff im Anwendungsbereich.
Planen Sie mit dem 1. Februar 2027, solange die Revisionsliste nicht erneut verschiebt. Verlassen Sie sich nicht auf den 1. September 2025, der weiterhin auf der Anpassungsseite steht: diese Seite ist ein Snapshot vom Juli 2025 und entspricht nicht dem aktuellen Terminplan der Behörde.
Wie sollten Compliance-Teams die Arbeit neu takten?
Rebaselinen Sie betroffene SKUs jetzt gegen die ATP-22- und ATP-23-Deltas sowie die sieben neuen SVHC-Einträge in Anhang 3, und legen Sie SDB- und Etikettenupdates, SVHC-Meldungen sowie Kommunikation an nachgeschaltete Anwender so, dass sie vor dem 1. Februar 2027 abgeschlossen sind. Die Arbeit bleibt in der Pipeline; der Termin hat sich bewegt, die Angleichung nicht.
Zwei benachbarte Tracker-Einträge ergeben sich ebenfalls aus der Live-Revisionsseite. Eine breitere ChemV-Änderung ist mit Inkrafttreten 2028 gelistet, und eine Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung (VBP) steht auf den 1. September 2026. Ältere abgeschlossene Vorhaben, darunter die frühere VBP-Revision mit einstigem Termin 1. Januar 2024 und die Revision von Anhang 1.10 ChemRRV mit einstigem Termin 1. September 2025, erscheinen unter den laufenden Revisionen nicht mehr.
| Gegenstand | Datumsquelle | Aktueller Termin |
|---|---|---|
| Anpassung Anhänge 2/3 ChemV (CLP ATP 22/23, OECD-Methoden, 7 SVHC) | Revisionsübersicht (veröffentlicht am 21. August 2026) | 1. Februar 2027 |
| Dieselbe Anpassung (unveränderter Seitentext) | Dedizierte Anhänge-2/3-Seite (veröffentlicht am 28. Juli 2025) | 1. September 2025 (nicht nachgezogen) |
| Anpassung Wirkstofflisten VBP | Revisionsübersicht | 1. September 2026 |
| Breitere ChemV-Änderung | Revisionsübersicht | 2028 |
Kontinuierliches Monitoring pro Jurisdiktion macht eine solche Terminverschiebung sichtbar, sobald die Anmeldestelle ihre Revisionsliste aktualisiert, und nicht erst nachdem Teams einen falschen Stichtag festgeschrieben haben.
Nutzen Sie diese Echtzeit-Überwachung
Nächste Schritte: prüfen Sie, welche Ihrer Stoffe in die ATP-22- und ATP-23-Deltas oder die sieben neuen SVHC-Einträge in Anhang 3 fallen; planen Sie SDB-, Kennzeichnungs- und Meldearbeit so, dass sie vor dem 1. Februar 2027 landet; und briefen Sie Produktsicherheit und Lieferkette darauf, dass der Schweizer Termin aus der Revisionsübersicht kommt, nicht aus der nicht aktualisierten Anpassungsseite. Obsidian verfolgt das Schweizer Chemikalienrecht parallel zu den EU-CLP- und REACH-Updates, die es spiegelt, damit die Angleichung und nicht nur die nationale Kopie im Blick bleibt.


